AGB
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Titel Neue Presse
1. Zu diesen AGB
Diese AGB gelten für alle Abonnement-Angebote der Zeitungen Neue Presse. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die
Neue Presse
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers
Amtsgericht Coburg HRB 82 (Neue Presse)
1.1 Unsere Publikationen
Die Publikationen der Zeitungen Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) sind in verschiedenen Abonnementformen (z.B. Applikation, E-Paper, Druckausgabe, etc.) erhältlich. Zu Beginn jedes Abonnements erhält der Kunde als Bestandteil des Abonnements eine Auftragsbestätigung mit einem Hinweis zu den aktuellen AGB des Verlags, mit dem der Kunde alle wichtigen Informationen zu seinem Abonnement bestätigt bekommt (nachfolgend “Auftragsbestätigung” genannt).
1.2 Allgemeine Informationspflichten
- Die Publikationen enthalten Informationen vorwiegend in deutscher Sprache.
- Die Identität und Anschrift des Verlages findet der Kunde in Ziffer 1 dieser AGB.
- Den Gesamtpreis, einschließlich aller Steuern und Abgaben der Publikationen entsprechend des gewählten Abonnements, findet der Kunde direkt im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung.
- Die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen findet der Kunde bei der jeweils gewählten Abonnementsform sowie direkt im Bestellprozess und in der Auftragsbestätigung.
- Die Informationen zum bestehenden gesetzlichen Gewährleistungsrecht findet der Kunde unter Ziffer 4.6 dieser AGB.
- Der Kunde findet zu der jeweils gewählten Abonnementsform direkt im Bestellprozess und mit der Auftragsbestätigung Informationen zur Laufzeit, Mindestdauer der Verpflichtung sowie die Bedingungen der Kündigung oder einer automatischen Abonnementsverlängerung.
- Der Kunde findet unter Ziffer 4.3 dieser AGB die Bedingungen, die Fristen und Informationen über das Verfahren über die Ausübung des Widerrufsrechts nach § 355 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie das Muster-Widerrufsformular.
- Die Informationen bei Abonnementformen im elektronischen Geschäftsverkehr findet der Kunde unter Ziffer 4.1 dieser AGB.
- Weitere Informationen und Anleitungen zu digitalen Abonnements (z.B. Funktion, Installation, Navigation etc.) findet der Kunde auf den Verlagsseiten im Internet beim jeweiligen Produkt.
2. Abonnement der Druckausgabe
Die gedruckten Ausgaben der Zeitungen Neue Presse sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Die Zustellung der Zeitungen im Abonnement erfolgt frei Haus. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Trägern nur schwer erreichbaren Orten den Versand im Postzustelldienst vorzunehmen. Die dadurch entstehenden Mehrkosten hat der Abonnent zu tragen. Bei dem vom Verlag angebotenen Urlaubsservice sind Lieferunterbrechungen des Abonnements ab drei Tagen möglich, wenn weder eine Nachsendung noch eine Umleitung an Dritte beauftragt wird. Aus Aufträgen für Urlaubsnachsendungen und Reiseabonnements müssen die Dauer der Reise, die Heimatanschrift und die Reiseanschrift hervorgehen. Nachsendungen im Inland erfolgen ohne zusätzliche Kosten, im Ausland gegen eine Nachsendegebühr. Bei vom Bezieher veranlassten Lieferunterbrechungen erfolgt keine Rückvergütung. Stattdessen kann dem Bezieher für die Zeit der Unterbrechung ein kostenloser E-Paper-Zugang eingerichtet werden.
3. Digitale Abonnements
Digitale Abonnements sind in verschiedenen Abonnementformen erhältlich. Der Zugang des Kunden erfolgt in der Regel passwortgeschützt im Wege der Datenfernübertragung unter Verwendung der dem Kunden zugeteilten Zugangsdaten (Benutzername und Passwort). Der Kunde ist verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten sowie die unberechtigte Nutzung seines Online-Zugangs durch Dritte zu verhindern. Die Nutzung eines digitalen Abonnements von Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ist stets auf einen Nutzer und/ oder Arbeitsplatz beschränkt. Jede darüber hinausgehende Nutzung ist mit dem Verlag gesondert zu vereinbaren und ggf. aufpreispflichtig. Sind unter der Anschrift des Kunden und/ oder in der Institution des Kunden mehrere Personen tätig, so erhält im Regelfall jeder berechtigte Nutzer eigene Zugangsdaten. Der Kunde stellt hierbei sicher, dass die in seiner Institution tätigen Nutzer der Verpflichtung zur Geheimhaltung der Zugangsdaten und Verhinderung von derer unberechtigter Nutzung nachkommen. Ein zeitweiliges Unterbrechen von digitalen Abonnements ist, ebenso wie eine Erstattung von Abonnementgebühren für Teilzeiträume, nicht möglich.
3.1. Neue Presse als Applikation für elektronische Lesegeräte im Abonnement
Die Darstellung ausgewählter Inhalte der Zeitungen Neue Presse in einer Applikation sind für die Nutzung für das jeweilige elektronische Lesegerät (z.B. Apple iPad) optimiert. Soweit für den Erhalt und die Nutzung der Applikation Anmeldung auf einer durch Dritte bereitgestellten Plattform (z.B. Apple iTunes-Store) erforderlich ist, so gelten für diesen Teil ergänzend die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Plattformbetreibers.
3.2 E-Paper-Abonnement
Das E-Paper der Zeitungen Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ist als digitale Ausgabe der gedruckten Zeitungen Neue Presse für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern konzipiert. Abonnenten erhalten weiter Zugriff auf das Paid-Content-Modell NP+.
3.3. NP+ auf www.np-coburg.de
Das Paid-Content-Modell „NP+“ auf www.np-coburg.de zeichnet sich dadurch aus, das bestimmte, exklusive Inhalte nur Digital-Abonnenten zugänglich sind. Diese Inhalte können als solche gekennzeichnete „NP+-Artikel“ und andere Beiträge umfassen. Digital-Abonnenten können beliebig viele Artikel auf www.np-coburg.de lesen. Für Nicht-Abonnenten sind nur bestimmte Artikel kostenlos abrufbar. Sofern der Verlag in seinem Angebot keine abweichende Regelung mit dem Kunden vereinbart, können vom Standardpreis abweichende Einstiegsangebote wie „Testzugang“, etc., je Kunde nur einmalig in Anspruch genommen werden.
3.4. E-Paper-Abonnement in Verbindung mit dem Kauf eines Tablet-Gerätes (z.B. Apple iPad), genannt “Digitalabo bzw. Bundle”
3.4.1. Der Verlag nimmt nur Vertragsangebote von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB an, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mit seinem Vertragsangebot versichert der Kunde, dass dies der Fall ist. Dieses Angebot gilt nur, solange der Vorrat reicht. Im Rahmen des Vertrages verkauft der Verlag an den Kunden ein Tablet-Gerät in der jeweils bestellten Modellversion.
Der Käufer ist verpflichtet, Mängel gleich welcher Art, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden dem Verlag anzuzeigen. Funktionsstörungen, die auf vom Kunden zu vertretende unsachgemäße Bedienung oder Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen oder sonstigen nicht sachgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen. Ziffer 4.7 bleibt hiervon unberührt.
3.4.2. Der Verlag übermittelt an die CRIF GmbH, Dessauerstr. 9, 80992 München (nachfolgend “CRIF” genannt) im Zuge der Bonitätsprüfung Daten über die Begründung und Durchführung der oben genannten Verträge unter Darlegung des berechtigten
Interesses. CRIF übermittelt dem Verlag entsprechende Auskünfte über den Kunden, gibt jedoch weder zur Anfrage noch zum
Auskunftsergebnis Daten an Dritte weiter. Der Kunde kann Auskunft bei CRIF (CRIF GmbH, Abteilung Datenschutz, Dessauerstr. 9, 80992 München) über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
4. Allgemeine Abonnementbedingungen
4.1. Anmeldung und Vertragsschluss
4.1.1. Die Bestellung eines Abonnements der Titel Neue Presse bedarf grundsätzlich der Volljährigkeit. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er zu diesem Zeitpunkt das 18. Lebensjahr und somit die Volljährigkeit erreicht hat.
4.1.2. Abonnementbestellungen aus dem Ausland sind grundsätzlich nicht möglich; es sei denn, der Verlag erteilt seine Zustimmung.
4.1.3. Bei der Bestellung über die Websites: www.np-coburg.de/abo geben Sie Ihre Bestellung erst durch Drücken des Buttons “Zahlungspflichtig bestellen” verbindlich ab. Bis dahin kann der Bestellvorgang jederzeit beendet werden. Wir speichern Ihren Vertragstext und senden Ihnen eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Bestellung mit den Bestelldaten und unseren AGB an die angegebene E-Mail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ist noch kein Vertragsschluss. Der Vertrag kommt bei einem Print-Abonnement gemäß Ziffer 4.1.4 und bei einem digitalen Abonnement gemäß Ziffer 4.1.5 zustande. Der Vertrag ist jeweils in deutscher Sprache zu schließen.
4.1.4. Mit Bestätigung des jeweiligen Abonnements per Auftragsbestätigung oder der ersten Teillieferung kommt der Print-Abonnementvertrag (den der Kunde vorher per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch bindend angefragt hat) zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht. Lieferbeginn ist der in der Auftragsbestätigung genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (10 Tage vorher) beim Verlag eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt die nächsterreichbare Lieferaufnahme als vereinbart.
4.1.5. Der Abschluss eines digitalen Abonnements erfolgt durch die Anfrage des Kunden (per Bestellkarte, Online-Formular oder telefonisch) und ist bindend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verlag dem Kunden den Auftrag mittels Auftragsbestätigung bestätigt. Ein Anspruch auf Vertragsabschluss besteht nicht.
4.1.6. Die Übertragung von Abonnements (Druckausgabe und/oder digitale Abonnements) durch den Kunden an Dritte bedarf während der Vertragslaufzeit der ausdrücklichen Zustimmung des Verlages.
4.2. Preise und Zahlungsmodalitäten
4.2.1. Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zum jeweiligen Abonnement ausgewiesene Preisliste. Der derzeit gültige monatliche Bezugspreis ist dem jeweiligen Lokalimpressum zu entnehmen. Abonnementpreise enthalten jeweils die geltende gesetzliche Mehrwertsteuer. Etwaig anfallende Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Abonnenten sind nicht enthalten.
4.2.2. Zur Bezahlung kann der Abonnent, je nach gewähltem Produkt, zwischen Bankeinzug und überweisung wählen. Abonnementgebühren sind im Voraus zu entrichten. Mit Zugang der Rechnung oder dem Abonnementbeginn wird der jeweilige Abonnementpreis fällig und ist auf das in der Rechnung aufgeführte Konto zu überweisen bzw. wird vom angegebenen Konto oder der angegebenen Kreditkarte abgebucht.
4.2.3. Der Abonnent erklärt sich einverstanden, dass ihn der Verlag unter seiner genannten E-Mail-Adresse über die Bereitstellung von Abrechnungsbelegen im Online-Service informiert.
4.2.4 Der Verlag ist berechtigt, auch während der Vertragslaufzeit eine Anpassung des Abonnementpreises vorzunehmen, höchstens jedoch ein Mal pro Quartal und nur um nach Abschluss des Abonnements eingetretene Auswirkungen von Änderungen der Gesamtkosten des Verlags widerzuspiegeln. Beispiele für Kostenelemente, die den Preis der Abonnements beeinflussen, sind Produktions- und Beschaffungskosten, Kosten für die technische Bereitstellung bzw. die Auslieferung, Kundendienst und andere Kosten des Ein- und Verkaufs (z.B. Rechnungsstellung und Bezahlung, Marketing), allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten (z.B. Miete, Zinsen und andere Finanzierungskosten, Kosten für Personal, Dienstleister und Dienstleistungen, IT-Systeme, Energie) sowie staatlich auferlegte Gebühren, Beiträge, Steuern und Abgaben. Die Anpassung kann sowohl in Form von Preiserhöhungen – bei insgesamt gestiegenen Kosten – als auch in Form von Preissenkungen – bei insgesamt gesunkenen Kosten – erfolgen, wobei der Umfang der Anpassung im angemessenen Verhältnis zur eingetretenen Veränderung zu stehen hat.
Anpassungen des Abonnementpreises werden vor ihrer Wirksamkeit in der Printausgabe Neue Presse und/oder in der digitalen Ausgabe Neue Presse und/oder unter www.np-coburg.de/abo angekündigt.
Preiserhöhungen bei Abonnements werden erst mit der nächsten Verlängerung der Laufzeit wirksam. Der Abonnementpreis ist für den Zeitraum der Vorausberechnung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bei Preiserhöhungen steht dem Abonnenten auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht wird der Abonnent gesondert hingewiesen. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats ab Mitteilung der Preiserhöhung zugehen. Zwischenzeitlich erfolgter Leistungsaustausch wird nicht rückabgewickelt.
4.2.5. Ggf. angebotene ermäßigte Bezugspreise für Studierende können nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden.
4.2.6. Bei Zahlungsverzug ist der Verlag berechtigt, nach Mahnung und Nachfristsetzung den Liefervertrag fristlos zu kündigen. Der Verzögerungsschaden einschließlich der Mahnungskosten geht zulasten des Abonnenten.
4.2.7. Der Anspruch auf eine Prämie oder Zugaben besteht frühestens nach dem ersten erfolgreich verbuchten Zahlungseingang. Der Verlag behält sich das Recht vor, ausgegebene Prämien oder Zugaben vom Kunden zurück zu fordern, sofern dieser seine Vertragspflichten nicht erfüllt. Im Falle einer Rückforderung sind Prämien/Zugaben an den Verlag zurückzusenden bzw. anteilig zu erstatten. Die Kosten für die Rücksendung und Rechtsverfolgung sind vom Kunden zu tragen.
4.3. Widerrufsrecht
Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 2 und 3.4 dieser AGB:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an (betreffenden Verlag auswählen)
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
oder per Email: leserservice@np-coburg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an (betreffenden Verlag auswählen)
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Der Kunde hat das folgende gesetzliche Widerrufsrecht im Falle von Abonnements gemäß Ziffer 3.2 dieser AGB:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an (betreffenden Verlag auswählen)
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
oder per Email: leserservice@np-coburg.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster: Widerrufsformular für den Verbraucher. Es handelt sich hier um den gesetzlichen Mustertext, der sich als Anlage 2 zu Art.246a §1 Abs.2 S.1 Nr.1 EGBGB findet:
Widerrufsformular
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
– Kunden- und/oder Auftragsnummer
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
4.4. Kündigung
4.4.1. Kündigungen von Abonnements können nur zum Monatsende ausgesprochen werden und müssen dem Verlag bis spätestens 5. des Monats vorliegen. Die Abbestellung ist schriftlich an die o. g. Adresse des jeweiligen Verlags zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Verpflichtungszeitraumes ist nicht möglich.
4.4.2. Das Abonnement läuft -; auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit -; weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Ausdrücklich befristete Abonnements enden mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.
4.5. Urheberrecht
4.5.1. Die Nutzung der journalistischen Inhalte ist ausschließlich zu eigenen, nichtkommerziellen Zwecken zulässig, soweit der Nutzer bei der Registrierung nicht das Recht zur kommerziellen Nutzung am Einzelplatz beantragt hat. Eine Weitergabe der Inhalte an Dritte ist untersagt, unabhängig von Zweck und Art der Weitergabe.
4.5.2. Eine über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehende Nutzung bzw. Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte des Verlags, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, Speicherung -; gleich auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung -; ist unzulässig und strafbar.
4.6 Haftung und Gewährleistung
4.6.1. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung der gedruckten Zeitungen Neue Presse haftet der Verlag nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Verlag haftet nicht für das jeweilige Nichterscheinen der gedruckten Zeitungen Neue Presse infolge höherer Gewalt, durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall. Für im Ausland verspätet oder nicht eintreffende Exemplare der Zeitungen Neue Presse kann kein Ersatz geleistet werden.
4.6.2. Der Verlag ist bemüht, den Zugang zu sämtlichen digitalen Abonnementinhalten 24 Stunden täglich und an 7 Tagen pro Woche zur Verfügung zu stellen, kann dies aber nicht gewährleisten.
4.6.3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Online-Verbindung und die Erreichbarkeit der Server. Der Verlag hat das jeweilige Nichterscheinen der digitalen Ausgaben aufgrund Leistungsstörungen im Internet, infolge höherer Gewalt oder durch Störung des Arbeitsfriedens sowie im Falle einer Betriebsunterbrechung bzw. bei einem Systemausfall nicht zu vertreten. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungszeiten, systemimmanenten Störungen bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind möglich. Der Verlag übernimmt keine Haftung für vom Nutzer eigenverursachten Datenverlust oder Kompatibilitätsprobleme.
4.6.4. Die Haftung des Verlags für Schäden des Kunden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Verlags, für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen des Verlags verursacht werden.
4.6.5. Soweit der Verlag nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Verlag nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Verlags für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser Schadensersatzanspruch verjährt innerhalb von 12 Monaten nach Zurverfügungstellung der Inhalte.
4.6.6. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für die Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen und zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und der Erfüllungsgehilfen des Verlags.
4.6.7. Es bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
4.7. Obliegenheit des Abonnenten
4.7.1. Der Abonnent ist verpflichtet, die angebotene Leistung für die Dauer des Vertragsverhältnisses abzunehmen und den vereinbarten Abonnementpreis zu zahlen.
4.7.2. Der Kunde teilt änderungen, die sich auf die Durchführung der Leistungen und auf das Vertragsverhältnis auswirken, unverzüglich -; mindestens 10 Tage vor dem gewünschten änderungstermin -; mit. Bei Umzügen ist dem Verlag die neue Anschrift mitzuteilen.
4.8. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die von den Unternehmen Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) sowie der von ihnen beauftragten Partnerfirmen im Rahmen der Anmeldung sowie zur Durchführung der digitalen Serviceleistungen erhoben werden, werden nicht an Dritte weitergegeben und nur genutzt, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat oder eine Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Ihre persönlichen Angaben werden von den o. g. Unternehmen gespeichert, verarbeitet und genutzt, um gemäß Ihres Auftrages Bestellungen oder Dienstleistungen, evtl. unter Einbeziehung von Dienstleistern, abzuwickeln.
Weiterhin nutzen wir Ihre Daten ebenfalls für interne Marktforschung und um Sie über weitere eigene gleiche oder ähnliche Produkte und Angebote oder Dienstleistungen auch per E-Mail zu informieren. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, der Nutzung Ihrer Daten zu diesen Zwecken schriftlich per Post oder mittels E-Mail zu widersprechen.
Im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis nach § 7 Abs. 3 UWG, werden von den Unternehmen Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) die E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation, die Sie bei Ihrer Bestellung bzw. Ihrer Registrierung ein Produkt bzw. einen Service der oben genannten Unternehmen angegeben haben, zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte genutzt.Falls Sie für die Zukunft keine Direktwerbung mehr auf dieser Grundlage erhalten möchten, können Sie der entsprechenden Verwendung der E-Mail-Adresse bzw. Ihre Angaben für elektronische Kommunikation jederzeit widersprechen, ohne dass hierfür andere als die übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Schreiben Sie hierzu einfach an den betreffenden Verlag:
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
oder per Email: leserservice@np-coburg.de
In jedem Fall werden wir mit Ihren Daten äußerst sensibel umgehen. Die Verlage Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) werden Ihre Daten nicht an Dritte zu deren werblichen Nutzung vermarkten.
5. Online Streitbeilegung
Die Europäische Kommission hat eine Plattform zur Online Streitbeilegung eingerichtet. Diese erreichen Sie unter: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Verbraucher können die Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten nutzen.
Der Verlag ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet, außer es besteht eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme.
6. Sonstiges
Auf diese AGB sowie das Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Verlag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlags. Soweit Ansprüche des Verlags nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages.
Der Verlag kann die vorliegenden AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. AGB und Datenschutzerklärung für den betreffenden Verlag stehen unter nachfolgenden Links zum Download bereit:
Verlag | AGB | Datenschutzerklärung |
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) | https://www.np-coburg.de/agb | https://www.np-coburg.de/datenschutz |
Stand: 11.12.17
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen
- ,,Anzeigenauftrag‘‘ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
- Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
- Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
- Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
- Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
- Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
- Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort ,,Anzeige‘‘ deutlich kenntlich gemacht.
- Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses– und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen.
Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
- Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.
- Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
- Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
- Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.
- Kosten für die Anfertigung bestellter Druckvorlagen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
-
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie
- bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H.,
- bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H.,
- bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H.,
- bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt.
Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
- Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Empfangsbevollmächtigten des Auftraggebers das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der gebührenpflichtigen Zusendung vereinbaren.
- Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Bedingungen des Verlages:
- Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
- Anzeigen und Beilagenaufträge von Einzelhandel, Handwerk und von gewerblichen Unternehmen, die im Verbreitungsgebiet ansässig sind, dazu zählen auch selbstständig werbende Filialbetriebe und Zweigniederlassungen, werden über Werbungsmittler zum Grundpreis angenommen und verprovisioniert. Ein Provisionsanspruch besteht nur dann, wenn der Werbungsmittler alle mit der Auftragsabwicklung zusammenhängenden Arbeiten selbst durchführt. Markenartikelhersteller sowie Verkaufsagenturen, Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsorganisationen, deren Werbung zentral durchgeführt wird, sind keine Lokalinserenten im Sinne der Preisliste. Die Entscheidung darüber hat der Verlag.
- Das Anzeigengeschäft gilt grundsätzlich als Kassageschäft. Soweit nicht Vorauszahlung vereinbart wurde, ist die Rechnung sofort nach Empfang zahlbar. Die Kosten für Anzeigen örtlicher Inserenten können vom Verlag durch Vorlage einer quittierten Rechnung erhoben werden. Inkassoberechtigt sind nur mit entsprechenden Ausweisen versehene Angestellte des Verlages.
- Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen, auch bei laufenden Aufträgen, sofort in Kraft, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen ist.
- Der Werbungtreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der auf Grund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.
- Aufträge werden mit der geschäftsüblichen Sorgfalt entgegengenommen und geprüft. Der Verlag haftet nicht, wenn er von seinen Auftraggebern irregeführt oder getäuscht wird.
- Der Verlag übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen, bei telefonisch veranlassten Änderungen und bei unleserlich geschriebenen Aufträgen.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
- In Ergänzung der Ziffer 6 und der Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften gilt als vereinbart, dass bei Anzeigen- und Beilagenaufträgen eine etwaige Haftung des Verlages der Höhe nach auf den nach der jeweils gültigen Preisliste festliegenden Nettopreis des Auftrages beschränkt ist, sofern den Verlag nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
- Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt des, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesem aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie die Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu. Durch die Erteilung von Anzeigen und Beilagenaufträgen verpflichtet sich der Auftraggeber, die Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der Veröffentlichung beziehen, zu tragen, und zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs.
- Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen schriftlich (z. B. per Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Änderungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigenschluss der betreffenden Ausgabe dem Verlag vorliegen. Für bereits gesetzte Anzeigen werden Satzkosten berechnet. Bei nicht rechtzeitig eingetroffenen Beilagen sind die entstandenen Kosten zu ersetzen.
- Für nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführte Anzeigen- oder Beilagenaufträge wird kein Schadenersatz geleistet. Im Falle höherer Gewalt und bei Arbeitskampfmaßnahmen erlischt jede Verpflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
- Einzelkalkulation ist über 300 000 mm möglich.
- Bei höherer Gewalt, Arbeitskampf, Verbot oder bei Störungen in der Druckerei oder auf dem Versand- und Zustellweg ruhen die Verpflichtungen des Verlages. Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Mit Aufgabe einer Anzeige erklärt sich der Inserent damit einverstanden, dass die für die Veröffentlichung und Abrechnung der Anzeige notwendigen Daten in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus.
- Die vorliegenden AGB gelten auch für Anzeigen die über Internet aufgegeben werden.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenvorlagen
1. Eine digitale Anzeigenunterlage ist gegeben, wenn die Datei vom Auftraggeber als elektronischer Datenträger – online oder offline – an den Verlag übergeben wird.
2. Für den der Anzeigendatei zu Grunde liegenden Anzeigenauftrag gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verlages unverändert fort, werden jedoch bzgl. der Beschaffenheit und Weiterverarbeitbarkeitsanforderungen durch diese Besonderen Geschäftsbedingungen ergänzt.
3. Bedient sich der Auftraggeber bezüglich der Weitergabe der Anzeigenunterlage bzw. der Verlag zu deren Empfang eines Dritten, so bleiben Auftraggeber und/oder Verlag Verpflichtete aus diesen Besonderen Geschäftsbedingungen.
4. Der Verlag nimmt digitale Anzeigenunterlagen nur an, wenn diese den in den vom Verlag herausgegebenen „Richtlinien zur Anlieferung digitaler Anzeigen“ bestimmten Anforderungen entsprechen.
5. Der Verlag ist berechtigt, Anzeigenaufträge, die digitale Anzeigenvorlagen beinhalten, abzulehnen, sofern deren Beschaffenheit nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entspricht.
6. Für die rechtzeitige und einwandfreie Übergabe der digitalen Anzeigendatei ist der Auftraggeber verantwortlich.
7. Fehlerhaft übergebene digitale Anzeigenunterlagen bzw. beschädigte Datenträger gehen ebenso zu Lasten des Auftraggebers wie der Ausfall des Übertragungsweges.
8. Bezüglich der Übergabe von digitalen Anzeigenunterlagen durch den Auftraggeber ist der Verlag von jeglicher Haftung und Gewährleistung frei.
9. Der Auftraggeber ist beweispflichtig, dass er die digitale Anzeigenunterlage ordnungsgemäß an den Verlag übermittelt hat.
10. Ist für den Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise erkennbar, dass eine digitale Anzeigen – unterlage fehlerhaft übergeben wurde und lässt sich dennoch der Auftraggeber ermitteln, so fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an.
11. Ist (sind) die nachfolgende(n) Übergabe(n) wiederum erkennbar fehlerhaft, so ist der Verlag nicht verpflichtet, gegenüber dem Auftraggeber erneut Ersatz anzufordern. Sobald der Verlag im Rahmen der betriebsüblichen Arbeitszeit/-weise feststellt, dass die digitale Anzeigenunterlage nach dem (den) mangelhaften Übergabeversuch(en) fehlerfrei übermittelt ist, bestätigt der Verlag dies dem Auftraggeber. Diese Bestätigung bezieht sich ausschließlich auf den Vorgang der elektronischen Übergabe der Anzeigenunterlagen und enthält nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften bzgl. des Abdrucks/der Verbreitung der Anzeige bzw. die Übernahme einer inhaltlichen Verantwortlichkeit.
12. Der Verlag ist nicht verpflichtet, digitale Anzeigenunterlagen, die nicht diesen Besonderen Geschäftsbedingungen entsprechen, in eine veröffentlichungsfähige Form zu bringen. Erklärt sich der Verlag bereit, einer entsprechenden Aufforderung des Auftraggebers nachzukommen, so schließen Auftraggeber und Verlag insoweit eine gesonderte Vereinbarung, in der auch die Höhe der Vergütung des zusätzlichen Aufwan – des bestimmt wird.
13. Die vom Verlag eröffnete Möglichkeit, digitale Anzeigenunterlagen auf seinem Rechner zu hinterlegen, bedeutet nicht die Annahme des Anzeigenauftrages durch den Verlag.
14. Der Auftraggeber sichert dem Verlag zu, im Besitz aller Rechte bzgl. der digitalen Anzeigen übergabe (inkl. der verwendeten Schriften) zu sein. Insoweit stellt der Auftraggeber den Verlag von Ansprüchen Dritter frei.
15. Der Auftraggeber (bzw. ein von ihm eingeschalteter Dritter) ist verpflichtet, die digitale Anzeigenunterlage bis zum Abschluss des Anzeigenauftrages in seinem Rechner zu speichern. Der Verlag ist – gegebenenfalls gegen Kostenerstattung – befugt, vom Auftraggeber die Übermittlung einer Kopie der abgespeicherten digitalen Anzeigenunterlage zu verlangen. Ist dem Verlag dieser Rückgriff verwehrt, weil der Auftraggeber die Speicherung der digitalen Anzeigenvorlage unterlassen hat, und ist im Verlag ein Zugriff auf die digitale Anzeigenunterlage unmöglich geworden, stehen dem Auftraggeber keine Ersatzansprüche gegenüber dem Verlag zu.
16. Der Verlag ist – sofern nicht ausdrücklich eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen ist – nicht verpflichtet, digitale Anzeigen über den Abschluss des Anzeigenauftrages hinaus zu speichern bzw. Datenträger, auf denen die digitalen Anzeigen gespeichert sind, an den Auftraggeber zurückzugeben.
17. Dem Auftraggeber übersandte Papierabzüge digital übergebener Anzeigenunterlagen (Korrekturabzüge) sind aufgrund der gegebenen technischen Bedingungen nicht immer in der Lage, die Qualität der zu veröffentli – chenden Anzeige in jeder Einzelheit exakt wiederzugeben.
18. Einen Anspruch auf Übersendung von Korrekturabzügen digital übergebener Anzeigenunterlagen hat der Auftraggeber nur, wenn dies mit dem Verlag gesondert schriftlich vereinbart ist.
19. Ist die digitale Anzeigenunterlage bzw. ihr elektronischer Übergabevorgang mit Viren behaftet, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Verlag den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.
20. Der Verlag ist berechtigt, die Besonderen Geschäftsbedingungen für digitale Anzeigenunter lagen jederzeit zu ändern. Die abgeänderten Besonderen Geschäftsbedingungen werden zwei Monate nach Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber wirksam.
21. Soweit in diesen Besonderen Geschäftsbedingungen auf die Schriftform Bezug genommen wird, ist auch die elektronische Schriftform zulässig.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele der Zeitungen
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Präambel
Diese AGB gelten für alle Gewinnspiel-Angebote der Zeitungen Neue Presse. Vertragspartner des Kunden ist jeweils die
Neue Presse
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers
Amtsgericht Coburg HRB 82 (Neue Presse)
1. Anwendungsbereich
Die Verlage bieten auf ihren Verlagsportalen, Facebook-Seiten sowie in Anzeigen Gewinnspiele an. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die die Verlage und/ oder rechtlich mit ihr verbundene Unternehmen durchführt. Die Teilnahme an diesen Gewinnspielen und deren Durchführung richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
2. Gewinnspiel
2.1 Die Gewinnspiele werden in Kooperation und mit Unterstützung von verschiedenen Partnern durchgeführt, die mit der Erstellung und/ oder Abwicklung der Gewinnspiele beschäftigt sind.
2.2 Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er seine für das Gewinnspiel benötigten personenbezogenen Daten per Telefon, Coupon oder elektronisch an uns übermittelt.
2.3 Jeder Teilnehmer erkennt mit seiner Teilnahme diese Teilnahmebedingungen, sowie die bei jedem Gewinnspiel eventuell gesondert genannten Bedingungen und Fristen an.
3. Teilnehmer
3.1 Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem 18. Lebensjahr.
3.2 Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben der Wahrheit entsprechen.
4. Ausschluss vom Gewinnspiel
4.1 Mitarbeiter der Verlage und evtl. beteiligter Kooperationspartner, sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
4.2 Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Verlag das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
5. Durchführung und Abwicklung
5.1 Die Durchführung des Gewinnspiels und die Auswahl der Preise obliegen dem Verlag, bzw. deren jeweiligen Partnern.
5.2 Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden vom Verlag sowie deren Partnern festgelegt.
5.3 In der Regel wird das Gewinnspiel in allen Verlagen im gleichen Zeitraum veröffentlicht und der ausgelobte Preis unter allen Teilnehmern mit der korrekten Lösung verlost.
5.4 Im Falle eines Gewinns benachrichtigt der Verlag den Teilnehmer telefonisch und/ oder schriftlich (auch per E-Mail).Der Gewinner ist verpflichtet, dem Verlag innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Benachrichtigung mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Frist ist der Verlag berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber dem Verlag sind ausgeschlossen.
5.5 Pro Teilnehmer ist bei einem Gewinnspiel nur ein Gewinn möglich. Haben mehrere Teilnehmer die richtige Lösung gefunden, entscheidet das Los.
5.6 Eine Barauszahlung der Gewinne ist nicht möglich. Gewinnansprüche sind nicht auf andere Personen übertragbar.
6. Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Verlag behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung aus berechtigten Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verlag insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht oder nicht mehr gewährleistet werden kann.
7. Datenschutz
Der Verlag verarbeitet Ihre Daten nur im Rahmen des Gewinnspiels.
Diese können zum genannten Zweck auch an Dienstleister weitergegeben werden. Ausführliches zum Datenschutz und zu den Informationspflichten für den betreffenden Verlag finden Sie unter nachfolgenden Links:
Verlag | Informationspflichten | Datenschutzerklärung |
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) | https://www.np-coburg.de/datenschutz | https://www.np-coburg.de/datenschutzinfo |
8. Haftung
8.1 Der Verlag wird mit Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. Für Rechts- und/ oder Sachmängel wird nicht gehaftet.
8.2 Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
9. Sonstiges
9.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Verlag unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
HCS Gewinnspiel-AGB – Version 1.1
Stand 06.02.2019
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“
1. Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Anmeldungen und Teilnahmen an Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“. Mit der Anmeldung zu oder der Teilnahme an den Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“ erklärt der Anmeldende bzw. Teilnehmer, an die nachfolgenden Bedingungen gebunden zu sein. Bei Anmeldungen unter https://www.np-coburg.de/akademie können die geltenden AGB vom Anmeldenden abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden.
2. Vertragspartner, Anmeldung und Vertragsschluss
1. Vertragspartner aller Anmeldungen zu den Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“, gleich in welcher Form sie erfolgen, ist die:
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
Fax: –
E-Mail: akademie@np-coburg.de
USt-ID-Nr.: DE 132460629
Sitz der Gesellschaft: AG Coburg HRB 82
Geschäftsführer: Dr. Serge Schäfers
2. Eine Anmeldung als Teilnehmer ist persönlich, schriftlich, telefonisch, per Fax, E-Mail oder unter https://www.np-coburg.de/akademie bis einen Tag vor Kursbeginn möglich. Alle Angebote und Darstellungen der Kurs-, Seminar- und Workshopangebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ sind freibleibend und stellen kein Angebot i.S.d. §§ 145 ff. BGB, sondern lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Anmeldung dar. Der Anmeldende gibt durch seine Anmeldung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ab. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs gebucht.
3. Der Vertrag über ein Kurs-, Seminar- und Workshopangebot der „Neue Presse Coburg Akademie“ kommt erst durch Annahme der „Neue Presse Coburg Akademie“ mittels Zusendung eines Bestätigungsschreibens samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zustande, wenn bei Bestellung eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wird. Bei allen anderen Zahlungsvarianten kommt der Vertrag mit ordnungsgemäßem Abschluss des Zahlungsvorgangs zustande. Nach erfolgter Bestellung mit Abschluss des Zahlungsvorgangs erhält der Kunde ein Bestätigungsschreiben samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse zugesandt.
4. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird die Anmeldung entsprechend der Eingangsreihenfolge auf einer Warteliste registriert und der Anmeldende über freiwerdende Plätze oder die Einrichtung eines zusätzlichen Kurstermins informiert. Wenn sich der Anmeldende für den freigewordenen Platz oder einen Ersatztermin entschieden hat, hat er dies nochmals gegenüber der „Neue Presse Coburg Akademie“ als verbindliches Vertragsangebot mitzuteilen. Erst mit Zusendung eines Bestätigungsschreibens samt Rechnung per Post oder per E-Mail an die vom Teilnehmer bei der Anmeldung angegebene Adresse bzw. E-Mail-Adresse durch die „Neue Presse Coburg Akademie“ kommt der Vertrag zustande.
5. Anmeldungen dürfen nur von unbeschränkt geschäftsfähigen Personen abgegeben werden.
6. Bei der Anmeldung sind anzugeben: Veranstaltungsbezeichnung/-stichwort, Abonnentennummer (falls vorhanden), Name, Vorname, Straße, Postleitzahl, Wohnort, Telefonnummer (tagsüber), E-Mail-Adresse.
3. Entgelt
1. Die Abokarten Verwaltungs GmbH BT erstellt im Auftrag der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) die Rechnungen für die Akademie, ist aber nicht selbst Veranstalter der angebotenen Veranstaltungen. Diese werden durch die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) durchgeführt, die auch Aussteller der Tickets ist. Durch den Erwerb der Eintrittskarte kommen vertragliche Beziehungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch ausschließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zustande, welche somit auch alleiniger Anspruchsgegner für die Ansprüche auf Erfüllung der Veranstaltungsleistung oder etwaige andere mit der Veranstaltungsdurchführung im Zusammenhang stehende Sekundäransprüche ist. Die Abokarten Verwaltungs GmbH BT vertreibt die Tickets als Vermittlerin oder als Kommissionärin. Mit der Bestellung von Tickets beauftragt der Kunde die Abokarten Verwaltungs GmbH BT mit der Abwicklung des Kartenkaufes einschließlich Versand.
2. Für die Teilnahme an Veranstaltungsangeboten der „Neue Presse Coburg Akademie“ wird ein Entgelt erhoben. Die Höhe des jeweiligen Teilnahmeentgelts ist den einzelnen Angeboten zu entnehmen. Alle Preise sind in Euro angegeben und enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Anmeldung.
3. Eventuell entstehende Nebenkosten (wie Materialkosten, Raummiete, Lebensmittelkosten etc.) sind, wenn nicht anders angegeben, Bestandteil des Teilnahmeentgelts.
4. Das Teilnahmeentgelt inkl. aller etwaigen Nebenkosten wird mit Vertragsschluss für die gesamte Veranstaltung fällig. Auch bei ganz- oder teilweisem Nicht-Erscheinen des Teilnehmers wird das gesamte Teilnahmeentgelt inkl. aller etwaigen Nebenkosten zur Zahlung fällig.
5. Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, ist die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) berechtigt, weitere Leistungen an den Teilnehmer einzustellen. Weitergehende gesetzliche Rechte der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bleiben unberührt.
6. Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift hat der Teilnehmer für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Im Falle einer gescheiterten SEPA-Lastschrift durch z. B. Angabe falscher Kontodaten, Verweigerung des Forderungsausgleichs durch die Bank oder Rückbuchungen, die auf einem Verschulden des Teilnehmers beruhen, ist der Teilnehmer gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zur Erstattung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) etwaig entstandener Kosten verpflichtet.
4. Leistungsumfang und -erbringung
1. Der Umfang der Angebotsleistungen der „Neue Presse Coburg Akademie“ ergibt sich aus der jeweiligen aktuellen Kursbeschreibung, die der Anmeldung zugrunde liegen.
2. Grundsätzlich können Veranstaltungen nur durchgeführt werden, wenn eine von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) festgesetzte Mindestteilnehmerzahl erreicht ist. Wird 7 Tage vor Kursbeginn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, muss der Kurs abgesagt werden, es sei denn, die bis zu diesem Zeitpunkt registrierten Teilnehmer einigen sich mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) darauf, dass im Falle der Durchführung des Kurses pro Teilnehmer entsprechend mehr gezahlt wird, als wenn der Kurs mit der festgesetzten Mindestteilnehmerzahl stattfinden würde. Im Falle von kurzfristigen Kursänderungen oder -absagen (Erkrankung der Kursleitung, o.ä.) wird der Anmeldende oder Teilnehmer hierüber telefonisch informiert.
5. Widerrufsrecht
Da es sich bei allen Kurs-, Seminar- und Workshopangeboten der “Neue Presse Coburg Akademie” um zeitlich bestimmte und terminlich festgelegte Freizeitangebote handelt, ist ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB ausgeschlossen.
6. Stornierungsrecht der Teilnehmer
1. Dem Teilnehmer steht ein kostenloses Stornierungsrecht vom Teilnahmevertrag mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu. Die Stornierung ist gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse), Steinweg 51, 96450 Coburg, in Textform zu erklären.
2. Der Teilnehmer hat bis einschließlich 7 Werktage vor Beginn der Veranstaltung (es gilt das Eingangsdatum) die Möglichkeit, seine Teilnahme zu stornieren. Eine Ausnahme besteht bei Kursen mit einem Anmeldeschluss. Hier ist die Stornierung bis zum Anmeldeschluss möglich. Eine spätere Stornierung ist nicht möglich. Ein bereits entrichtetes Entgelt wird in diesem Fall zurückerstattet.
7. Umbuchungen der Teilnehmer
Dem Teilnehmer steht eine kostenlose Umbuchungsmöglichkeit des gebuchten Veranstaltungstermins im Rahmen des Teilnahmevertrages mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu. Der Teilnehmer hat insoweit die Möglichkeit, bis einschließlich 8 Werktage vor Beginn der Veranstaltung auf einen Ausweichtermin umzubuchen, sofern einer vorhanden ist. Eine spätere Umbuchung ist nur nach individueller Rücksprache mit der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) möglich. Sollte die spätere Umbuchung eine Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl zur Folge haben, ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Eine Ausnahme besteht bei Kursen mit einem Anmeldeschluss. Hier ist die Stornierung bis zum Anmeldeschluss möglich.
8. Rücktritt der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) kann in folgenden Fällen vom Teilnahmevertrag zurücktreten: 1. Wenn sich der Teilnehmer im Zahlungsverzug befindet und eine Zahlungsfrist erfolglos verstrichen ist.
2. Wenn der Teilnehmer den Ablauf der Veranstaltung erheblich stört oder die Hausordnung (siehe Nr. 10) nicht einhält.
3. Wenn 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Mindestzahl von Teilnehmenden nicht erreicht ist.
4. Wenn die Kursleitung aus Gründen, die nicht von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu vertreten sind (z.B. Krankheit), ausfällt oder sonstige nicht von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) zu vertretene Gegebenheiten vorliegen, die eine Durchführung des Kurses unmöglich machen.
9. Haftung
1. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) haftet bei der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist, unbeschränkt für verschuldete Schäden. Ebenso haftet die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bei Schäden wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung – soweit der Schaden lediglich auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und nicht Körper, Leben oder Gesundheit betrifft – beschränkt auf solche Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung im Rahmen von Verträgen zwischen dem Verlag und dem Anmeldenden oder Teilnehmer typischerweise gerechnet werden kann. Im Übrigen besteht eine Haftung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse).
2. Verstößt der Teilnehmer schuldhaft gegen Ziffer 11.1.haftet er der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) auf Ersatz aller hieraus entstandenen Schäden, die diesbezüglich gegenüber der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) geltend gemacht werden. Der Teilnehmer stellt die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter und Kosten der damit verbundenen Rechtsverfolgung bzw. –verteidigung vollumfänglich frei.
10. Hausordnung
Die Teilnehmer sind verpflichtet, die in den Unterrichtsgebäuden gültige Hausordnung einzuhalten. Die jeweilig zu beachtende Hausordnung ist in den Unterrichtsgebäuden oder Veranstaltungsräumen für den Teilnehmer einsehbar.
11. Persönlichkeits- und Urheberrechte
1. Das Anfertigen und die Veröffentlichung von Fotografien, Filmen und Tonbandmitschnitten sowie jede andere Art analoger oder digitaler Aufzeichnung, Speicherung oder Verwertung in den Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) nicht gestattet. Ausgeteiltes bzw. verwendetes Lehrmaterial (Kopie, Bücher, EDV-Programme etc.) darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) bzw. der Urheber/Nutzungsrechtsinhaber weder vollständig noch ausschnittsweise vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht, an Dritte weitergegeben oder sonst verwertet werden.
2. Mit der verbindlichen Anmeldung für die Kurs-, Seminar- und Workshopangebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ erklärt sich der Teilnehmer mit der Anfertigung, Nutzung und Veröffentlichung von Video- und Foto-Aufnahmen von sich einverstanden, die während bzw. im Zusammenhang mit den Veranstaltungen der „Neue Presse Coburg Akademie“ entstehen. Die „Neue Presse Coburg Akademie“ verpflichtet sich, die Aufnahmen allein für die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit und Bewerbung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ (print und online) einzusetzen. Eine Verwendung darüber hinaus ist ohne vorherige Einverständniserklärung oder ausdrückliche Genehmigung des Teilnehmers ausgeschlossen.
12. Datenschutz
1. Mit der Anmeldung werden die Anmeldenden und Teilnehmer gebeten, personenbezogene Daten anzugeben. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) behandelt diese personenbezogenen Daten vertraulich und stellt diese Dritten nur insoweit zur Verfügung, als dies durch datenschutzrechtliche Bestimmungen erlaubt ist oder der Anmeldende oder der Teilnehmer hierin einwilligt. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) verpflichtet sich, sämtliche datenschutzrechtlich relevanten gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, insbesondere Daten nach Zweckfortfall zu löschen.
2. Mit der Anmeldung erklärt sich der Anmeldende oder der Teilnehmer einverstanden, dass seine persönlichen Daten von der Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) gespeichert, zum Zwecke der Leistungserbringung und Abrechnung verarbeitet und genutzt sowie ggf. an dafür beauftragte Dritte weitergeleitet werden.
3. Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten des Anmeldenden oder Teilnehmers für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Anmeldenden oder Teilnehmers. Der Anmeldende oder der Teilnehmer hat die Möglichkeit, diese Einwilligung vor Erklärung seiner Anmeldung zu erteilen. Diese Einwilligungserklärung erfolgt völlig freiwillig und kann jederzeit vom Anmeldenden oder Teilnehmer in Textform oder telefonisch widerrufen werden.
4. Der Kunde kann der Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung, der Markt- oder Meinungsforschung sowie der bedarfsgerechten Gestaltung der Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ unter nachfolgender Adresse widersprechen:
Neue Presse Coburg Akademie
Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse)
Steinweg 51
96450 Coburg
Tel.: 09561 / 850-0
Fax: –
E-Mail: akademie@np-coburg.de
5. Der Betroffene hat gegenüber uns ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-21 DSGVO), ggf. auf Widerruf einer erteilten Einwilligung (Art. 7 DSGVO), auf Auskunft über die automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling (Art. 22 DSGVO) sowie auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO). Die Mitgliedsstaaten können Beschränkungen der Rechte der Betroffenen (Art. 23 DSGVO) erlassen. Kontaktdaten von Ihnen belassen bzw. Kontaktdaten Datenschutzbeauftragen ergänzen.
13. Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
2. Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird Coburg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde nach Abschluss des Vertrages mit dem Verlag seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus Deutschland hinaus verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Die Druck- und Verlagsanstalt Neue Presse GmbH (Neue Presse) ist jederzeit berechtigt und behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für Angebote der „Neue Presse Coburg Akademie“ mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.
Stand: September 2021